1. Anmeldung, Anmeldebestätigung
(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können per Brief, per Telefax, per E-Mail oder über ein bereitgestelltes Online-Formular erfolgen. Mit der Anmeldung meldet sich der Anmelder/ die Anmelderin verbindlich zu der ausgewählten Veranstaltung zuden angegebenen Konditionen an.
(2) Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erhält eine Anmeldebestätigung.
2. Teilnahmezahl
Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der/ die Interessierte eine Benachrichtigung.
3. Veranstaltungsentgelt
(1) Das angegebene Veranstaltungsentgelt versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpflegung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen übernimmt triple innova nur, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist.
(2) Die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen erhalten eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen.
(3) Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, so wird das Veranstaltungsentgelt abzüglich 10% Bearbeitungskosten zurückerstattet, bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Veranstaltungsentgelts erhoben. Bei Absagen danach sowie bei Nichtteilnahme wird das Veranstaltungsentgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei triple innova. Die Bearbeitungskosten entfallen, wenn von dem Anmelder/ der Anmelderin für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer/ eine Ersatzteilnehmerin gemeldet wird oder kein Veranstaltungsentgelt erhoben wird.
4. Termin- und Programmänderungen
(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen kann triple innova die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.
(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich triple innova vor. Insbesondere ist triple innova berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen als den angegebenen Referenten und Referentinnen durchführen zu lassen.
5. Verschwiegenheit
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Referentinnen und Referenten und weitere Anwesende bei den Veranstaltungen verpflichten sich, unternehmensbezogene Informationen, die ihnen im Verlauf der Veranstaltung zu Ohren kommen, nicht nach außen zu tragen.
6. Überlassene Unterlagen
Von triple innova im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung von triple innova weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet,
vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
7. Gewährleistung
Für die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
8. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, sind ausgeschlossen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
(2) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
(3) Als Gerichtsstand wird Wuppertal vereinbart.